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eID-Service Sachsen

Der elektronische Personalausweis mit integrierter Online-Ausweisfunktion (eID).
Der elektronische Personalausweis mit integrierter Online-Ausweisfunktion (eID).  © BMI

Der elektronische Personalausweis bietet unter anderem die Möglichkeit sich sicher im Internet zu identifizieren. Dafür ist die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis integriert (eID). Sie bietet im Zusammenspiel von Ausweis, Anbieterprüfung, Kartenleser (oder ausgewählten NFC-fähigen Mobiltelefonen) und PIN eine sehr hohe Sicherheit zur Identifizierung. Der Gesetzgeber lässt daher die Nutzung der eID sogar als schriftformersetzend zu. Das heißt, bei einem entsprechendem Online-Verwaltungsangebot braucht kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden!

Nutzung der eID-Funktion durch sächsische Behörden

Auch in der sächsischen Verwaltung steigt das Angebot an elektronischen Verwaltungsdienstleistungen und Fachverfahren. Um den Behörden des Freistaates Sachsen die Nutzung der eID für ihre online-Fachverfahren zu vereinfachen, wird durch das sächsische Staatsministerium des Innern der eID-Service Sachsen bereit gestellt. Er ermöglicht, die eID-Funktion durch zentrale Infrastrukturen kostengünstig, unter Sicherstellung aller Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit in elektronische Fachverfahren, einzubinden. Beispiele dafür sind die Möglichkeiten zur elektronischen Beantragung von BaföG und Meister-BaföG oder auch der Online-Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen (i-Kfz).

eID-Funktion in Fachverfahren einbinden

Wenn Sie als Landesbehörde, kommunaler oder sonstiger Träger der Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen planen, die eID-Funktion in Ihr Fachverfahren einzubinden, finden Sie alle notwendigen Informationen unter:

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